AGB

AGB

agb
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer,  im folgenden schrillerille records genannt, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung: AGB

  1. Allgemeines AGB

Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  1. Angebote und Abschluss

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn schrillerille records eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform (postalisch, per Fax oder E-Mail) an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

  1. Leistungen

schrillerille records bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot

(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik nach Vereinbarung

(3) Lieferung von Werbematerialien wie z.B. Displays, Theken, Zelten und Drucksachen

(4) Vollständige Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Auftrag nach Vereinbarung

(5) Audio- und Videoproduktion nach Vereinbarung

  1. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA

Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/).

  1. Preise

Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für Privatveranstaltungen wie Hochzeit oder Geburtstagsfeier verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Firmenkunden bezahlen die in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise nachträglich zzgl. derzeit 19% MWST. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die vereinbarte Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

  1. Auftragsstornierung

Die Stornierung eines Auftrages hat in schriftlicher Form (Fax, Post, E-Mail) zu erfolgen. Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet dies,  dass sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen folgender Maßen gestaffelt sind:

14 Tage nach Buchungsbestätigung frei.
30 Tage vor dem Termin der Feier 100,- Euro.
20 Tage vor der Veranstaltung:   50 % der vereinbarten Gage.
10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens schrillerille records ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch schrillerille records Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen. Ist der Buchungseingang weniger  oder mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, entfallen die 14 Tage  kostenloser Stornierung.

  1. Leistungsstörungen

Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei „schrillerille records“ anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

  1. Leistungsverzug

Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum. Vom Verzugszeitpunkt ist schrillerille records berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

  1. Verpflegung des Disc Jockeys

Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchten DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.)  sowie angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte Der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, sofern nicht anders vereinbart.

  1. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten

Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchtem DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des DJs bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Sollten dem DJ für das Parken seines Fahrzeuges am Veranstaltungsabend Kosten entstehen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, sofern nicht anders vereinbart.

  1. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für den DJ

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind)  dem DJ einen witterungsbeständigen Standort, an dem der DJ sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen. Sollte dem DJ am Veranstaltungstag kein solch ein Platz zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes arbeiten zulassen, kann der DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen.

  1. Buchung eines Wunsch DJs

Es können bei Buchungen Wunsch DJs angegeben werden. Sollte der gewünschte DJ an dem Tag verfügbar sein und die Veranstaltung bestätigen, wird der gewünschte DJ entsprechend eingebucht. Sollte der gewünschte DJ am gewünschten Termin nicht zur Verfügung stehen, wird ein anderer passender DJ für die gebuchte Feier eingeteilt. Desweiteren kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass der gewünschte DJ auch am Veranstaltungstag die Feier durchführen wird, da es kurzfristig immer zu Ausfällen (Durch Krankheit, Unfall, Verletzung etc.) kommen kann. In diesem Fall wird durch schrillerille records ein neuer DJ gestellt.

  1. Zahlungsbedingungen

Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Es gilt jedoch die Vereinbarung zwischen beiden Vertragspartnern bei zustande kommen eines Vertrages. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von schrillerille records anerkannt wurde. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist schrillerille records zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von schrillerille records sofort in einem Betrag fällig. Werden schrillerille records Umstände bekannt , welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich schrillerille records das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. schrillerille records ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

  1. Nutzung von übermittelten Informationen

Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die schrillerille records Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung vom Auftragnehmer für andere Veranstaltungen genutzt werden. Vom Auftragnehmer erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch schrillerille records verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht dem Auftragnehmer die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von schrillerille records übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.

  1. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen schrillerille records und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

  1. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

  1. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) und der OS-Plattform zur außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern in der EU finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.